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für Familienangehörige (Dependent Visa)
Das J-2 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, welches Familienangehörigen und minderjährigen Kindern (unter 21 Jahren) von Teilnehmern eines J-1 Programmes die Möglichkeit gibt diese zu begleiten.
Gerne beraten wir Sie unter: der Tel. 0177/7478716 (Montag- Freitag von 9:00 Uhr – 19:00 Uhr) oder unter
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Wer kann das J-2 Visum beantragen
- Familienangehörige
- minderjährige Kinder (unter 21 Jahren)
Die Grundvoraussetzungen für den Erhalt eines J-2 Visums
Die Grundvoraussetzung ist der Nachweis, dass die Bestimmungen und Anforderungen des Department of State erfüllt werden.
Sie müssen über die folgenden Voraussetzungen verfügen:
- Familienangehöriger oder minderjähriges Kind (unter 21 Jahren)
eines J-1 Visuminhabers
- dass der Aufenthalt nur für eine bestimmte Zeit vorgesehen ist
- einen festen Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika haben
- Nachweis über eine enge Bindung zum Heimatland
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung
- dass Sie die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung, verlassen werden
Wie erfolgt die Beantragung des J-2 Visums
Das J-2 Visum muss bei der zuständigen US-Botschaft/US-Konsulat beantragt werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollten Sie bereits über alle benötigten Dokumente (Nachweise und Bescheinigungen) verfügen.
Nutzen Sie die Vorteile unseres Services:
- persönlicher Ansprechpartner
- wichtige Informationen und Materialien zum J-2 Visum
- Planung aller einzelnen Schritte in Abstimmung mit Ihnen
- umfassende Unterstützung während des gesamten Visumsprozesses
- Vorbereitung und Bearbeitung Ihrer Dokumente
- Zusammenstellung aller benötigten Dokumente (Nachweise und Bescheinigungen)
- Vorbereitung auf das Interview in der US-Botschaft/US-Konsulat
- Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen für die US-Botschaft/US-Konsulat
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Ihr Antrag wurde abgelehnt
Die Beantragung sollte sehr sorgfältig vorbereitet werden, da sich seit geraumer Zeit die Ablehnungen wieder häufen.
Durch die sich ständig ändernden Bestimmungen der US-Behörden, gestaltet es sich für den Antragsteller zunehmend komplizierter.
Ausschlaggebende Gründe für eine Ablehnung sind in den meisten Fällen:
- fehlende Unterlagen oder
- unschlüssige Darstellungen und Angaben, die für die US-Behörden einen Zweifel der Glaubhaftigkeit darstellen
Mit unserem Service schließen Sie mögliche Fehlerquellen von Anfang an aus.
Gerne beraten wir Sie unter: der Tel. 0177/7478716 (Montag- Freitag von 9:00 Uhr – 19:00 Uhr) oder unter
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